Gesetze / Betäubungsmittelgesetz
BtMG§ 31a Absehen von der Verfolgung
Stand: 27.07.2023
Wird zitiert von 97
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Nach Gewicht
- BVerfG, 14.06.2023 – 2 BvL 3/20, 2 BvL 14/20, 2 BvL 5/21, 2 BvL 7/21, 2 BvL 3/22, 2 BvL 4/22, 2 BvL 5/22, 2 BvL 12/22, 2 BvL 13/22, 2 BvL 14/22, 2 BvL 1/23, 2 BvL 2/23, 2 BvL 8/23Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot unzulässig - erhöhte Begründungsanforderungen an erneute Vorlage nicht erfüllt - Prozesshindernis entgegenstehender Gesetzeskraft (§ 31 Abs 2 BVerfGG) des Beschlusses BVerfGE 90, 145Zitiert von 7
- OVG NRW, 27.09.2023 – 1 B 742/23Zitiert von 4
- AG Münster, 29.03.2023 – 50 Cs-260 Js 520/23-64/23
- AG Münster, 13.01.2023 – 50 Cs-260 Js 1302/22-173/22
- AG Münster, 20.10.2022 – 32 Ds-260 Js 961/22-139/22
- BVerfG, 05.07.2023 – 2 BvL 9/23, 2 BvL 10/23, 2 BvL 11/23, 2 BvL 14/23, 2 BvL 1523Unzulässigkeit mehrerer Richtervorlagen zum strafrechtlichen Cannabisverbot - Parallelentscheidung
Zuletzt entschieden
- VG Karlsruhe, 20.05.2025 – 8 K 1399/24
- VG Hannover, 09.12.2024 – 5 B 2497/24
- VGH Bayern, 31.10.2024 – 11 ZB 24.1246Zitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 31a BtMG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BtMG%201981/31a#abs-1 (1) Hat das Verfahren ein Vergehen nach § 29 Abs. 1, 2 oder 4 zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt. Von der Verfolgung soll abgesehen werden, wenn der Täter in einem Drogenkonsumraum Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch, der nach § 10a geduldet werden kann, in geringer Menge besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein. Ebenfalls soll von der Verfolgung abgesehen werden, wenn der Täter, der Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein, anlässlich der Nutzung eines in § 10b genannten Modellvorhabens angetroffen wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BtMG%201981/31a#abs-2 (2) Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht in jeder Lage des Verfahrens unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren einstellen. Der Zustimmung des Angeschuldigten bedarf es nicht, wenn die Hauptverhandlung aus den in § 205 der Strafprozeßordnung angeführten Gründen nicht durchgeführt werden kann oder in den Fällen des § 231 Abs. 2 der Strafprozeßordnung und der §§ 232 und 233 der Strafprozeßordnung in seiner Abwesenheit durchgeführt wird. Die Entscheidung ergeht durch Beschluß. Der Beschluß ist nicht anfechtbar.